Case Management
Bei länger dauernden Abwesenheiten steht den Lehrpersonen und Schulleitung ein Case Management zur Verfügung. Das Case Management hat die frühe Begleitung und Unterstützung einer krankgeschriebenen Lehrperson zum Ziel und damit verbunden eine zeitnahe Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess.
So pflegt eine sogenannte Case Managerin resp. ein Case Manager regelmässigen Kontakt mit der Lehrperson und begleitet sie während der gesamten Zeit der Wiedereingliederung.
Ablauf Case Management bei Krankheit
Nach Eingang der Krankmeldung nimmt das Case Management schriftlich mit der betroffenen Lehrperson Kontakt auf. Die Lehrperson erhält mit diesem Schreiben Informationen über das Verfahren des Case Managements sowie einen Fragebogen zum Ausfüllen. Erweist sich aufgrund der Angaben im Fragebogen sowie aus einem allfälligen telefonischen Gespräch eine Zuweisung ins Case Management als sinnvoll, kontaktiert eine Case Managerin oder ein Case Manager die Lehrperson wie auch die Schulleitung.
Die Lehrperson, die Schulleitung sowie die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt definieren daraufhin gemeinsam Eingliederungsmassnahmen, die sich am Gesundheitszustand der Lehrperson orientieren. Die Massnahmen werden in Vereinbarungen festgehalten und haben verbindlichen Charakter.
Während des Wiedereingliederungsprozesses pflegt die Case Managerin oder der Case Manager regelmässigen Kontakt mit der betroffenen Lehrperson, ihrer vorgesetzten Stelle (Bsp. Schulleitung oder Schulkommission) sowie der Abteilung Personaldienstleistungen der Bildungs- und Kulturdirektion. Schliesslich steht die Fachperson des Case Managements in Kontakt mit der zuständigen IV-Stelle und bei Bedarf mit den behandelnden medizinischen Fachpersonen.
Die Begleitung durch das Case Management endet, sobald einer der folgenden Fälle eintritt;
- Die Lehrperson kehrt erfolgreich in den Berufsalltag zurück.
- Die Arbeitsunfähigkeit der Lehrperson sinkt unter 25 Prozent oder unter sieben Lektionen.
- Die Lehrperson tritt infolge Pensionierung oder Kündigung aus dem Schuldienst aus.
- Die Lohnfortzahlung endet.
- Die Anstellung war befristet und endet.
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