Frage | Wie wird die Zulage für Klassenlehrpersonen in der Höhe von 300 Franken gewährt, wenn die Leitung einer Klasse auf zwei Klassenlehrpersonen aufgeteilt wird? |
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Antwort | Die Höhe der Zulage ist abhängig von der Anstellung in Beschäftigungsgradprozenten für die Klassenlehrfunktion. Die fünf Beschäftigungsgradprozente sowie die monatliche Funktionszulage von Fr. 300.- werden pro Klasse (nicht pro Person) gewährt. Wird eine Klasse also gemeinsam geführt, erhalten beide Lehrpersonen je 50 % der Zulage, also Fr. 150.- ausgerichtet. |
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