Frage | Hat man einen gesetzlichen Anspruch auf Löschung einer Aktennotiz der Anstellungsbehörde im Personaldossier, mit welcher man inhaltlich nicht einverstanden ist? |
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Antwort | Nein. Die Lehrperson hat zwar immer die Möglichkeit, Aussagen über ihre Person oder ihr Arbeitsverhalten aus ihrer Sicht zu schildern und ebenfalls schriftlich festzuhalten. Ihre Notizen werden dann dem Personaldossier beigelegt. Einen weitergehenden gesetzlichen Anspruch der Lehrperson bspw. auf einen Rückzug bzw. eine Löschung der ursprünglichen Aktennotiz der Anstellungsbehörde aus dem Personaldossier besteht allerdings nicht. |
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