Frage | Was passiert, wenn ich als Lehrerin meine Arbeit nicht mehr ausüben kann, weil diese zu gefährlich oder zu beschwerlich ist? |
---|---|
Antwort | Schwangere Frauen, die Tätigkeiten nicht mehr ausführen können, weil sie zu gefährlich oder beschwerlich sind, haben Anspruch auf 80 Prozent des Lohnes, sollte ihnen die Anstellungsbehörde keine gleichwertige Ersatzarbeit zuweisen können. (Art. 35 Abs. 3 ArG). |
Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern
Amt für zentrale Dienste
Abteilung Personaldienstleistungen
Sulgeneckstrasse 70
3005 Bern
Tel. +41 31 633 83 12
© 2023 Kanton Bern
This page has no comments.