Frage | Was passiert, wenn ich als Lehrerin meine Arbeit nicht mehr ausüben kann, weil diese zu gefährlich oder zu beschwerlich ist? |
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Antwort | Schwangere Frauen, die Tätigkeiten nicht mehr ausführen können, weil sie zu gefährlich oder beschwerlich sind, haben Anspruch auf 80 Prozent des Lohnes, sollte ihnen die Anstellungsbehörde keine gleichwertige Ersatzarbeit zuweisen können. (Art. 35 Abs. 3 ArG). |
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