Frage | Habe ich nach einer Geburt die Möglichkeit, meinen Beschäftigungsgrad zu reduzieren? |
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Antwort | Lehrerinnen haben keinen Anspruch darauf, ihren Beschäftigungsgrad nach der Geburt zu reduzieren. Der Beschäftigungsgrad kann jedoch im gegenseitigen Einverständnis zwischen Anstellungsbehörde und Lehrerin verändert werden. |
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