Frage | Wer erfasst den Abwesenheitsgrund im Falle einer Stellvertretung? |
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Antwort | Die Schulleitung. Sollte die Stellvertretung den Abwesenheitsgrund kennen (weil z. B. freiwillig von abwesender Person mitgeteilt), kann sie dies im dafür vorgesehenen Feld für die Schulleitung bereits vorausfüllen. |
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