Frage | Wie viele bezahlte Pausen stehen mir als Lehrperson zu? |
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Antwort | Es muss unterschieden werden zwischen Anrechnung an die Jahresarbeitszeit von 1’930 Arbeitsstunden und der Unterrichtszeit von beispielsweise 28 Lektionen pro Woche (bei 39 SW). Beides entspricht einem Beschäftigungsgrad von 100 Prozent. Für die Berechnung der Jahresarbeitszeit gilt: Sobald eine Lehrperson am Morgen die Arbeit beginnt (Kopieren, Material bereitlegen, Unterrichtsräume einrichten, korrigieren, Besprechungen, etc.…) beginnt die Arbeitszeit. Auch die Pausen bedeuten Arbeitszeit. Die Mittagspause (Verpflegung) zählt nicht als Arbeitszeit. Auch die unterrichtsfreie Arbeitszeit wird als Arbeitszeit berechnet (85 Prozent Unterrichten, Erziehen, Beraten, Begleiten – 12 Prozent Mitarbeit, Zusammenarbeit – drei Prozent Weiterbildung). Für die Berechnung der Unterrichtszeit einer Lehrperson gelten beispielsweise 28 Lektionen (bei 39 SW) pro Woche als 100 Prozent Beschäftigungsgrad. Pausenzeit kann nicht an die Unterrichtszeit angerechnet werden. Im Kindergarten ist die Pausenregelung oftmals noch anders. So werden Pausen an die Lektionen angerechnet. Das bedeutet z.B. 08.20 bis 12.00 Uhr = 220 Minuten = 4,9 Lektionen. |
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