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Das Lehreranstellungsgesetz (LAG) regelt die Anstellungsverhältnisse der Lehrpersonen an:
Ausnahmen sind in Art. 1a LAV geregelt.
Das LAG gilt auch für Lehrpersonen und andere Personen, welche eine Funktion in der Schulleitung, in der Schuladministration oder in schulbezogenen Projekten wahrnehmen. Dagegen gilt es nicht für das ausschliesslich administrativ und technisch tätige Personal der Schulen. Wo im LAG, seinen Ausführungsbestimmungen und der besonderen Gesetzgebung keine Regelung entnommen werden kann, findet die Personalgesetzgebung des Kantons Anwendung.
Aktuell gültige Version des LAG
Die Verordnung über die Anstellung der Lehrkräfte (LAV) regelt..
Aktuell gültige Version des LAV
Die Direktionsverordnung über die Anstellung der Lehrkräfte (LADV) regelt...
Aktuell gültige Version des LADV
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Tel. +41 31 633 83 12
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