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Treueprämie
Nach erstmals zehn und anschliessend nach jeweils fünf weiteren Dienstjahren erhält eine Lehrperson im Kanton Bern als Dank für die langjährige Treue und den langjährigen Arbeitseinsatz eine Treueprämie. Als Berechnungsgrundlage dient der durchschnittliche Beschäftigungsgrad während der vorausgegangenen fünf Jahre.
Verschiedene Bezugsvarianten
Die Treueprämie kann als Gehalt, als bezahlter Urlaub oder als Kombination wie folgt bezogen werden:
- Vollständige Auszahlung als Geldbetrag
- Vollständige Umwandlung in bezahlten Urlaub
- Teilweise Auszahlung als Geldbetrag resp. Umwandlung in bezahlten Urlaub (Auszahlung von einer Woche Urlaub, Rest als Urlaub)
| Vollständige Auszahlung als Geldbetrag
| Vollständige Umwandlung in bezahlten Urlaub
| Teilweise Auszahlung als Geldbetrag resp. Umwandlung in bezahlten Urlaub (Auszahlung von einer Woche Urlaub, Rest als Urlaub) |
Berechnungsgrundlage | Die Berechnung der TRP beruht auf dem durchschnittlichen Beschäftigungsgrad der vorausgegangenen fünf Jahre. Bei Unterbrüchen und bei unbezahlten Urlauben wird die Dauer entsprechend vorverschoben, so dass die Berechnungsgrundlage fünf Jahre beträgt. | ||
Höhe der Treueprämie | Die TRP entspricht einem halben Monatsgehalt. | Der bezahlte Urlaub berechnet sich wie folgt: 1/24 * Jahreslektionenzahl* durchschnittl. Beschäftigungsgrad der vorausgegangenen fünf Jahre ((FORMEL ABBILDEN)) Die Dauer des bezahlten Urlaubs wird in Einzellektionen ausgewiesen. | Bei teilweiser Umwandlung der TRP in bezahlten Urlaub erfolgt die Umwandlung im Verhältnis zu 1/24 der Jahreslektionenzahl. Die Dauer des bezahlten Urlaubs wird in Einzellektionen ausgewiesen. |
Bezugszeitpunkt | Die TRP wird zusammen mit dem Monatsgehalt im Jubiläumsmonat ausbezahlt. | Der bezahlte Urlaub wird auf die individuelle Pensenbuchhaltung (IPB) übertragen, wenn er nicht im gleichen Jahr noch bezogen wird. | Der ausbezahlte Anteil der Treueprämie wird zusammen mit dem Monatsgehalt im Jubiläumsmonat ausbezahlt. Der bezahlte Urlaub wird auf die IPB übertragen, wenn er nicht im gleichen Jahr noch bezogen wird. |
Bezug der Treueprämie
Die Abteilung Personaldienstleistungen der Bildungs- und Kulturdirektion kündigt Ihnen den Anspruch einer Treueprämie im Voraus schriftlich an.
- Für den Bezug der Treueprämie als Geldbetrag müssen Sie nichts unternehmen.
Die Treueprämie wird Ihnen automatisch im Monat der Fälligkeit zusammen mit dem übrigen Gehalt ausbezahlt. - Für den Bezug in Form eines vollständig bezahlten Urlaubs oder eines Teilurlaubs reichen Sie das entsprechende Gesuch fristgerecht bei der Anstellungsbehörde ein. Diese bestätigt ihre Zustimmung auf dem entsprechenden Formular.
Anschliessend entscheidet die Anstellungsbehörde aufgrund der schulischen Gegebenheiten, ob die Treueprämie wie gewünscht bezogen werden kann. Sollte Ihnen das Gesuchsformular abhandengekommen sein, können Sie bei der Gehaltsverarbeitungsstelle ein neues einholen oder ein eigenhändiges schriftliches Gesuch an die Schulleitung zur Unterschrift einreichen.
Spezialfall «verschiedene Funktionen»
Sind Sie für unterschiedliche Funktionen (z.B. Unterrichts- und Schulleitungsfunktion) an einer Schule angestellt, so ist es möglich, dass die Dauer des bezahlten Urlaubs pro Funktion unterschiedlich ausfällt. Der Bezug der Prämie in Form eines bezahlten Urlaubs ist in diesem Fall in der Praxis oft nicht sinnvoll möglich. Folgendes Vorgehen wird Ihnen empfohlen:
- Sie beziehen die Treueprämie für die Schulleitungs- und Schuladministrationsfunktion als Geldbetrag.
- Die Prämie für die Unterrichtsfunktion wird in bezahlten Urlaub umgewandelt.
- Die Aufgaben der Schulleitungs- und Schuladministrationsfunktion werden vor- oder nachgeholt. Eine Stellvertretung kann in diesem Fall nicht entschädigt werden. Von einer teilweisen Umwandlung der Treueprämie (nur für Schulleitungs- und Schuladministrationsfunktionen) in bezahlten Urlaub ist aufgrund der unmöglichen Berechnung dringend abzuraten.
Wichtig zu wissen: Treueprämie
- Bei Austritt aus dem Schuldienst oder bei der Pensionierung besteht kein Anspruch auf eine anteilsmässige (pro-rata) Treueprämie.
- Für die Beurteilung von Spezialfällen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
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Überschrift | Frage | Antwort |
---|---|---|
Nach wie vielen Jahren habe ich Anspruch auf Treueprämie? | Nach wie vielen Jahren habe ich Anspruch auf Treueprämie? | Erstmals nach zehn, anschliessend nach jeweils fünf weiteren Dienstjahren. |
Ich trete aus dem Schuldienst aus, was passiert mit meiner Treueprämie? | Ich trete aus dem Schuldienst aus, was passiert mit meiner Treueprämie? | Bei Austritt aus dem Schuldienst oder bei Pensionierung besteht kein Anspruch auf eine anteilsmässige (pro-rata) Treueprämie. |
Welche Bezugsmöglichkeiten bestehen für die Treueprämie? | Welche Bezugsmöglichkeiten bestehen für die Treueprämie? | Es gibt drei verschiedene Bezugsmöglichkeiten A) Vollständige Auszahlung als Geldbetrag |
Kann eine Treueprämie vom alten an den neuen Arbeitgeber (Schulortwechsel) übertragen werden? | Kann eine Treueprämie vom alten an den neuen Arbeitgeber (Schulortwechsel) übertragen werden? | Nein, das ist nicht möglich. Ausnahme: die neue Schulleitung ist mit dem Übertrag einverstanden. |
Wie hoch ist die Treueprämie als Geldbetrag? | Wie hoch ist die Treueprämie als Geldbetrag? | Die Treueprämie entspricht einem halben Monatslohn. Die Prämie wird mit Hilfe des durchschnittlichen Beschäftigungsgrades und der aktuellen Einreihung berechnet. |
Wann / wie wird die Treueprämie ausbezahlt? | Wann / wie wird die Treueprämie ausbezahlt? | Die Treueprämie wird im Monat des Jubiläums zusammen mit dem Monatsgehalt ausbezahlt. Wenn der bezahlte Urlaub nicht im Jahr seiner Fälligkeit bezogen wird, erfolgt ein Übertrag auf die individuelle Pensenbuchhaltung (IPB). Der bezahlte Urlaub verfällt nicht. |
Wie hoch ist die Treueprämie als bezahlter Urlaub? | Wie hoch ist die Treueprämie als bezahlter Urlaub? | Bezahlter Urlaub = 1/24 * Jahreslektionen * durchschnittlicher BG der vorausgegangenen fünf Jahre Die Dauer des bezahlten Urlaubs wird in Einzellektionen ausgewiesen. Bei teilweiser Umwandlung der Treueprämie in bezahlten Urlaub erfolgt die Umwandlung im Verhältnis zu 1/24 der Jahreslektionenzahl. |
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