Eine Lehrperson kann gegen Verfügungen der Abteilung für Personaldienstleistungen bei der Bildungs- und Kulturdirektion Beschwerde führen.
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Eine Lehrperson kann gegen Verfügungen der Abteilung für Personaldienstleistungen bei der Bildungs- und Kulturdirektion Beschwerde führen.
Gegen Verfügungen der Abteilung für Personaldienstleistungen (z.B. Einstufungsverfügung) kann innert 30 Tagen beim Rechtsdienst der Bildungs- und Kulturdirektion (BKD) schriftlich und begründet eine Beschwerde eingereicht werden.
Das Beschwerdeverfahren folgt einem rechtlich vorgeschriebenen Prozess. Sollte die Beschwerdeführende oder der Beschwerdeführende recht erhalten, nimmt die Abteilung für Personaldienstleistungen (APD) die entsprechende Korrektur der Verfügung vor. Das Verfahren in personalrechtlichen Angelegenheiten ist für die Lehrperson kostenlos. Bei einer Ablehnung der Beschwerde durch die BKD, kann die Lehrperson die Beschwerde kostenpflichtig an die nächsthöhere Instanz weiterziehen (siehe Abbildung).
ABBILDUNG
Wichtig zu wissen: Beschwerdeverfahren
Weiterführende Informationen zum Beschwerdeverfahren und zu den Anforderungen an eine Beschwerde sind beim Rechtsdienst der BKD zu finden.
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com.atlassian.renderer.v2.macro.MacroException: Die Seite wurde nicht gefunden.: WPGL:LAG Art. 26 Vermögensrechtliche Ansprüche (01.08.2017)
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com.atlassian.renderer.v2.macro.MacroException: Die Seite wurde nicht gefunden.: WPGL:PG Art. 108 Rechtspflege (01.02.2019)
155.21 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) vom 23.05.1989
Überschrift | Frage | Antwort |
---|---|---|
Kann ich meine Beschwerde zurückziehen? | Kann ich meine Beschwerde zurückziehen? | Ja, eine Beschwerde kann jederzeit zurückgezogen werden. Es können dabei jedoch reduzierte Verfahrenskosten anfallen. Siehe auch Orientierung über das Beschwerdeverfahren. |
Was kostet mich ein Beschwerdeverfahren? | Was kostet mich ein Beschwerdeverfahren? | Beschwerdeverfahren in personalrechtlichen Angelegenheiten sind kostenlos. In den übrigen Verfahren verhält es sich folgendermassen: Erhält die oder der Beschwerdeführende Recht, werden die Verfahrenskosten vom Kanton übernommen. Bei einer ganz oder teilweisen Abweisung der Beschwerde müssen die Verfahrenskosten durch die Beschwerdeführende oder den Beschwerdeführenden getragen werden. Die Kosten bewegen sich dabei zwischen 200 und 4'000 Franken. Siehe auch Orientierung über das Beschwerdeverfahren. |
Welche Voraussetzungen muss meine Beschwerde erfüllen? | Welche Voraussetzungen muss meine Beschwerde erfüllen? | Die Beschwerde muss innert 30 Tagen nach Erhalt der Verfügung schriftlich abgefasst, eigenhändig unterzeichnet und bei der entsprechenden Stelle zusammen mit der angefochtenen Verfügung und den weiteren Beweismitteln eingereicht werden. Die Beschwerde muss nebst einer Begründung auch einen Antrag enthalten, aus dem hervorgeht, wie die angefochtene Verfügung abgeändert werden müsste. Siehe auch Orientierung über das Beschwerdeverfahren. |
Wie lange dauert ein Beschwerdeverfahren? | Wie lange dauert ein Beschwerdeverfahren? | Das Beschwerdeverfahren dauert im Regelfall zwischen zwei und sechs Monaten. |
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Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern
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Tel. +41 31 633 83 12
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