Grundsätzliches zu Arbeits- und Zwischenzeugnissen
Arbeitszeugnisse werden bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch die Schulleitung bzw. die Anstellungsbehörde ausgestellt. Zwischenzeugnisse werden ebenfalls von der Schulleitung bzw. der Anstellungsbehörde ausgestellt und können von der Lehrperson zum Beispiel bei einem Wechsel der Führungskraft oder im Hinblick auf einen Stellenwechsel verlangt werden.
Der Leitfaden zur Erstellung von Arbeitszeugnissen des Personalamtes des Kantons Bern fasst die wichtigsten Aspekte für die Redaktion gesetzeskonformer Zeugnisse zusammen. Arbeits- und Zwischenzeugnisse enthalten neben der Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses Informationen zur Leistung und zum Verhalten. Dabei sind die Grundsätze Wahrheit, Wohlwollen, Vollständigkeit und Individualität zu berücksichtigen. Zur Unterstützung bei der Erstellung gesetzeskonformer Zeugnisse stellt die BKD den Schulleitungen ein Arbeitszeugnismanagementsystem für Lehrpersonen (AZMS LP) zur Verfügung.
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