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- Erstellt von APD, Content Management, zuletzt geändert von Monika Mrazeck am 19.04.2021
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Schulleitungswechsel – generelle Hinweise
Damit bei einem Schulleitungswechsel möglichst viel Wissen weitergegeben werden kann, muss die Schule einerseits über ein gut strukturiertes Wissensmanagement verfügen. Dazu muss die Anstellungsbehörde als zuständige Instanz in Zusammenarbeit mit der Schulleitung bereits vorgängig festlegen, welche Informationen, Daten und Prozesse durch die Schulleitung in welcher Form wo festgehalten werden müssen. Damit wird die Grundlage geschaffen, dass formelles Know-how an neue Schulleitungen effizient übergeben werden kann und sich diese rasch einen Einblick in die Strukturen und Abläufe der Schule einarbeiten können.
Andererseits eignet sich eine Schulleitung im Verlauf ihrer Berufstätigkeit viel informelles Wissen an. Beispielsweise weiss die Schulleitung nach jahrelanger Zusammenarbeit, wie sich Dynamiken innerhalb des Kollegiums entwickeln und welche Lehrkräfte dabei eine Schlüsselfunktion übernehmen. Dieses erfahrungsgestützte Wissen ist im Gegensatz zu formellem Wissen in der Regel nicht schriftlich festgehalten und dementsprechend schwieriger zu übergeben.
Formelles Wissen übergeben
Ein gutes Wissensmanagement umfasst alle strategischen und operativen Tätigkeiten der Schule und regelt deren Dokumentation. Konkret wird beispielsweise festgehalten, wie der Prozess der Schuljahresplanung abläuft, wie Konferenzen geplant, abgehalten und protokolliert werden oder welche Projekte im Rahmen der Schulentwicklung durchgeführt wurden oder aktuell laufen. Somit kann bei einem Schulleitungswechsel ein umfassendes Wissen über die Schule übergeben werden und die neue Schulleitung sich entsprechend schnell in die Wissensstruktur einarbeiten.
Sollte die Schule bzw. die Gemeinde über ein schwach ausgeprägtes oder gar kein Wissensmanagement verfügen, bietet die PHBern ein Beratungsangebot für Schulleitungen, Behörden und Organisationen an, um die Kader- und Systementwicklung zu unterstützen:
Die Handreichung zur Personalführung des Kantons Aargau liefert zusätzlich viele Anregungen, welche Aspekte bei der Übergabe von formellem Wissen berücksichtigt werden sollten.
Informelles Wissen übergeben
Im Kontext von informellem Wissen sollte sich die abgebende Schulleitung vordergründig Gedanken machen, welche Informationen überhaupt weitergegeben werden sollen. Da informelles Wissen gerade im personellen Bereich immer auch eine subjektive Komponente enthält, ist es unter Umständen ratsam, gewisse Informationen nicht weiterzugeben. Dadurch erhält die übernehmende Schulleitung die Möglichkeit, unvoreingenommen an das Kollegium heran zu treten. Gleichzeitig kann die Weitergabe bestimmter Erfahrung im Umgang mit dem Kollegium dazu beitragen, Konflikte und Fehlentwicklung präventiv zu verhindern. Es liegt somit im Ermessenspielraum der abtretenden Schulleitung, welches informelle Wissen sie der übernehmenden Schulleitung zugänglich machen will. Grundsätzlich sollte sie sich dabei stets auf möglichst objektive Informationen beschränken, die zur Erfüllung der Aufgabe relevant sind.
Die neue Schulleitung muss sich andererseits Gedanken machen, wie sie sich dieses Wissen aufbauen kann. Essentiell ist dabei sicherlich das Gespräch mit Schlüsselpersonen, Steuergruppen und sonstigen Akteuren im Umfeld der Schule zu suchen.
Die Handreichung zur Personalführung des Kantons Aargau bietet auch zur Übergabe von informellem Wissen diverse Gedankenanstösse.
Schulleitungswechsel ohne Übergabe
In Einzelfällen kann es vorkommen, dass keine Übergabe zwischen der abgebenden und der übernehmenden Schulleitung möglich ist. Die neue Schulleitung sollte sich in diesem Fall darauf fokussieren, möglichst rasch alle nötigen Informationen zusammenzutragen.
In dieser speziellen Situation ist es entsprechend wichtig, dass die Anstellungsbehörde die Übergabe formeller Informationen sicherstellt. Die übernehmende Schulleitung ihrerseits sollte parallel darauf bedacht sein, schnellstmöglich mit allen wichtigen Akteuren der Schule Gespräche führen zu können und sich so die nötigen Informationen aktiv zu erschliessen.
In der Handreichung zur Personalführung des Kantons Aargau werden einige Tipps gegeben, wie mit dieser Situation umgegangen werden kann.
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