Die Personalgesetzgebung findet für die Anstellungsverhältnisse von Lehrpersonen dort Anwendung, wo im LAG, seinen Ausführungsbestimmungen und der besonderen Gesetzgebung keine Regelung entnommen werden kann.
Wichtige Links und Formulare
[themepressdefault:Feedbackformular] |
[themepressdefault:Kontaktformular] |
This page has no comments.