Die Ausübung des Lehrberufs erfordert je nach Schultyp, Schulstufe oder Unterrichtsbereich eine andere Ausbildung. Die Anstellungsbehörden streben an, Lehrpersonen anzustellen, welche die Ausbildungsvoraussetzungen erfüllen, ermöglichen aber auch Personen ohne das entsprechende Diplom eine Anstellung. Ein Nichterfüllen der Anforderungen hat jedoch eine an Auflagen geknüpfte Anstellung sowie eine prozentuale Reduktion des Grundgehalts zur Folge.
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