Im Regelfall erfolgt die Anstellung einer Lehrperson unbefristet. Verfügt eine Lehrperson nicht über die erforderlichen Lehrdiplome oder Lehrpatente für die entsprechende Stufe oder das entsprechende Fach, sind Auflagen möglich. Eine Auflage kann z.B. der Erwerb des benötigten Diploms innert angemessener Frist sein.
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