Auch die unterrichtsfreie Zeit zählt zur Jahresarbeitszeit einer Lehrperson. Während dieser Zeit können Lehrpersonen Ferien beziehen und geleistete Mehrarbeit während der Schulwochen kompensieren. In der unterrichtsfreien Zeit kommen Lehrpersonen aber auch anderen Pflichten im Rahmen des Berufsauftrags nach.
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