Während einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfall erhalten Lehrpersonen eine Gehaltsfortzahlung. Sie kann eingeschränkt oder eingestellt werden, wenn die Krankheit oder der Unfall absichtlich oder grobfahrlässig herbeigeführt worden oder in Ausübung einer bezahlten Nebenbeschäftigung aufgetreten ist. Auch mangelnde Kooperation bei den erforderlichen Abklärungs- und Eingliederungsmassnahmen kann eine Einschränkung oder Sistierung zur Folge haben.
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