Entlöhnung im Einzellektionenansatz
Der Einzellektionenansatz wird zur Entlöhnung von Einzellektionen, von Stellvertreterinnen und Stellvertretern mit einem Anstellungsverhältnis von bis zu 30 Tagen, wie auch von Fachreferierenden und Klassenhilfen verwendet. Die jeweiligen Ansätze sind in Anhang 1 LADV aufgeführt. In den Ansätzen enthalten sind die Ferien- und Feiertagsentschädigung sowie das 13. Monatsgehalt (anteilsmässig). Es besteht kein Anspruch auf Betreuungszulagen und Gehaltsausrichtung bei Mutterschaft, während des Militär-, Zivilschutz- und Zivildienstes sowie bei Krankheit und Unfall.
Übersicht Einzellektionenansätze (Beiträge in Franken pro gehaltene Lektion)1 Massgebend sind stets die Ansätze in Anhang 1 LADV.
Stufe | Stellvertretungen: Ansatz A 2 | Stellvertretungen: Ansatz B 3 | Fachreferentinnen und -referenten 4: Mindestansatz | Fachreferentinnen und -referenten: Maximalansatz 5 | Klassenhilfen |
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Kindergarten, Basisstufe, Cxcle élémentaire, Primarstufe | 67 | 54 | 54 | 106 | 30 |
Sekundärstufe I, Besondere Klasse, Spezialunterricht (Integrative Förderung, Logopädie, Psychomotorik), Sonderschule | 79 | 64 | 64 | 125 |
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Berufsvorbereitendes Schuljahr, Vorlehre | 85 | 69 | 69 | 135 |
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Atelier, Lehrwerkstatt (praktischer Unterricht) 6 | 63 | 51 | 51 | 100 |
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Gymnasium, Berufsmaturitätsschule, Fachmittelschule | 115 | 92 | 92 | 181 |
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Berufsfachschule (Unterricht in GK 13) | 99 | 79 | 79 | 156 |
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Berufsfachschule (Unterricht in GK 10) | 89 | 71 | 71 | 140 |
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Handelsmittelschule, kaufm. Berufsfachschule (WRG, Sprachen, Naturwissenschaften, Geschichte) | 105 | 85 | 85 | 166 |
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Höhere Fachschule, NDS | 120 | 96 | 96 | 189 |
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Vorbereitende Kurse, Weiterbildung | 105 | 85 | 85 | 166 |
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1 Die Abteilung Personaldienstleistungen des Amtes für Zentrale Dienste der Erziehungsdirektion passt die Ansätze im Ausmass des gewährten generellen Gehaltsaufstiegs jeweils an. 2 Ansatz A: Alle Ausbildungsanforderungen erfüllt. Stellvertreterinnen und Stellvertreter mit einem Lehrdiplom eines tiefer eingestuften Schultyps werden nach dem ihrem Lehrdiplom entsprechenden Ansatz A entschädigt, falls dieser Ansatz höher ist als der Ansatz B des Schultyps, an dem die Stellvertretung stattfindet. 3 Ansatz B: Ausbildungsanforderungen teilweise oder nicht erfüllt. Stellvertreterinnen und Stellvertreter mit einem Lehrdiplom eines tiefer eingestuften Schultyps werden nach dem ihrem Lehrdiplom entsprechenden Ansatz A entschädigt, falls dieser Ansatz höher ist als der Ansatz B des Schultyps, an dem die Stellvertretung stattfindet. 4 Die Schulleitungen sind berechtigt, die Ansätze zwischen dem Mindest- und dem Maximalansatz selber festzulegen. 5 Die Schulleitungen der Sekundarstufe II und der höheren Fachschulen können im Rahmen des Schulbudgets den Maximalansatz höher festlegen, wenn sie keine Lehrkraft finden, die zum vorgegebenen Ansatz verpflichtet werden kann. 6 Lektionendauer = 60 Min. |
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