Ferien und unterrichtsfreie Zeit
Die unterrichtsfreie Zeit ist nebst der Unterrichtszeit Teil der Jahresarbeitszeit einer Lehrperson.
Als unterrichtsfreie Zeit gelten die Schulferien sowie die Wochenenden (Art. 61, Abs. 1 LAV). Die unterrichtsfreie Zeit kann als jene Zeit verstanden werden, in der eine Lehrperson nicht unterrichtet, aber die weiteren Bestandteile des Berufsauftrags erfüllt: Erziehen, Beraten, Begleiten, Mitarbeiten bei der Unterrichts-, Schul- und Qualitätsentwicklung, Zusammenarbeiten und Weiterbilden.
Die Schulferien dienen den Lehrpersonen auch zur Erholung, also zum Bezug von Ferien, und geben ihnen weiter die Möglichkeit zur Kompensation der während der Schulwochen geleisteten Mehrarbeit für Elterngespräche, Schulprojekte, Landschulwochen, Abschlussreisen o.ä. Die Schulferien dienen weiter der langfristigen Planung des Unterrichts, der individuellen Weiterbildung, aber auch der Mitarbeit an Unterrichts-, Schul- und Qualitätsentwicklung.
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