Die Anstellungsbehörde stellt die Schulleitungsmitglieder und vielfach auch die Lehrpersonen an. Die Anstellung erfolgt mittels der sogenannten Anstellungsverfügung, welche einem Arbeitsvertrag entspricht. Welche Stelle als Anstellungsbehörde fungiert, ist je nach Schulstufe anders definiert.
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