Erfassung von Meldungen in der ePM
Für die Erfassung der Meldungen mit Gültigkeit per 1. August (1. Semester) bzw. 1. Februar (2. Semester) gelten feste Termine. Diese sind in nachfolgender Grafik ersichtlich:
((GRAFIK _ ENTWURF)) Wichtige Termine im Zusammenhang mit der ePM während des Schuljahres
Folgende Meldungen sind zwingend in der elektronischen Pensenmeldung (ePM) zu erfassen:
Eintritt
- Neueintritt einer Lehrperson
Befristete oder unbefristete Anstellung, Stellvertretung befristet - Wiedereintritt einer Lehrperson
- Neuanstellung ohne Unterbruch / Wechsel des Schulorts
Änderung Anstellungsverhältnis
- Verlängerung einer befristeten Anstellung als Stellvertretung (ohne Unterbruch)
- Verlängerung einer befristeten Anstellung als Stelleninhaber/in
- Umwandlung des Anstellungsverhältnisses von befristet zu unbefristet
- Zusätzliche Anstellung: Lehrperson wird nebst Unterricht im Bereich Schulleitung/Schuladministration angestellt
- Zusätzliche Anstellung: Lehrperson wird zusätzlich für eine andere Schulstufe angestellt
- Pensenänderung (Mutation des Beschäftigungsgrades)
Abwesenheiten
- Abwesenheit infolge Krankheit
- Abwesenheit infolge Unfall
- Abwesenheit aufgrund Schwangerschaftsbeschwerden
- Abwesenheit wegen Urlaub bei Geburt
- Abwesenheit infolge Bezug der Treueprämie als bezahlten Urlaub
- Abwesenheit infolge bezahltem Urlaub
- Abwesenheit infolge unbezahltem Urlaub
- Abwesenheit aufgrund Rekrutenschule, Beförderungsdienste, Zivildienst, freiwillige Dienste
Anstellungsende
- Kündigung durch Arbeitgeber oder Arbeitnehmer
- Ende der befristeten Anstellung
- Pensionierung des Stelleninhabers
- Todesfall
Nachmeldungen
Eine Änderung des Beschäftigungsgrades während des Semesters oder nach bereits erfolgter Freigabe der ePM muss mittels Funktion «Nachmeldung» erfasst werden.
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