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Der Fachbereich PML berät die Direktion in allen personalpolitischen Fragen bezüglich Lehrpersonen und Schulleitungen. Neben der politischen Führungsunterstützung der Direktion ist das PML zuständig für die Behandlung konzeptioneller Fragen der Personalpolitik, die Weiterentwicklung und Optimierung der Anstellungs- und Arbeitsbedingungen von Lehrkräften und Schulleitungen und die Leitung von Gesetzgebungsprojekten. Zu den vom PML verfolgten Themen gehören beispielsweise die Überarbeitung des Lohnsystems der Lehrkräfte, die Entwicklung von verbesserten Rahmenbedingungen für Lehrkräfte und Schulleitungen, Fragestellungen betreffend die Pensionskasse, Versicherungen und das Case Management Lehrpersonen, das Treffen von Vorkehrungen gegen die erschwerte Stellenbesetzung, die Behandlung von Reorganisationsfällen und die Ausarbeitung von sozialpolitischen Massnahmen. Weiter berät das PML zu rechtlichen Fragestellungen, die das Lehreranstellungsgesetz betreffen (inkl. Anstellungsverfügungen, Kündigungen usw.) und beantwortet Anfragen zu Datenlieferungen für Studien u. ä.
Die APD unterstützt das Generalsekretariat und die Fachämter der Bildungs- und Kulturdirektion (BKD) im Bereich Personal- und Gehaltswesen Lehrpersonen mit nachfolgenden (Pflicht-) Personaldienstleistungen:
Organisationseinheit | Generalsekretariat |
Abteilung | Personalmanagement Lehrpersonen (PML) |
Abteilungsleiter/in | Margot Hofstetter |
Kernkompetenzen | Personal- und Gehaltspolitik Lehrpersonen:
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Kontakt | Generalsekretariat (GS) |
Rechtliche Grundlage | Das PML erbringt seine Leistungen auf folgender Rechtsgrundlage: Art. 9 der Verordnung über die Organisation und die Aufgaben der Erziehungsdirektion (Organisationsverordnung ERZ, OrV ERZ) vom 27.11.2002 (Stand 01.03.2018) sowie Abs. 2.3.1 des Reglements Amt für zentrale Dienste der Erziehungsdirektion (Amtsreglement AZD ERZ) vom 1. Juni 2018. |
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Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern
Amt für zentrale Dienste
Abteilung Personaldienstleistungen
Sulgeneckstrasse 70
3005 Bern
Tel. +41 31 633 83 12
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