Lohnausweis
Im Lohnausweis sind sämtliche Leistungen aufgeführt, die der Arbeitgeber an die Arbeitnehmerin oder an den Arbeitnehmer ausbezahlt hat. Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet den Arbeitnehmenden jährlich die Angaben im entsprechenden Formular auszuhändigen. Der Lohnausweis muss anschliessend der kantonalen Steuerverwaltung im Zusammenhang mit der Steuererklärung eingereicht werden. Ein Exemplar des Lohnausweises wird automatisch an die Steuerbehörde eingereicht, ausser die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer ist nicht im Kanton Bern wohnhaft. In diesem Fall muss ein Exemplar zusammen mit der Steuererklärung mitgeschickt werden.
Die Lohnausweise werden jeweils Ende Januar erstellt und an die Lehrpersonen sowie das Kantonspersonal versendet. Lohnänderungen, die bis Ende Jahr gemeldet werden, sind im Lohnausweis berücksichtigt. Rückwirkende Änderungen im Lohnausweis sind grundsätzlich nicht möglich.
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