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Mit einer Poolanstellung werden alle Aufgaben und Tätigkeiten an einer Schule ausserhalb des effektiven Unterrichts sowie dessen Vor-und Nachbearbeitung entlöhnt. Auch die Leitungsfunktion oder die Ausübung von Spezialaufgaben werden beispielsweise aus einem budgetierten Pool finanziert.
Wichtige Änderung per 1. August 2024
Per 1. August 2024 wird die bisherige Abgeltung für Klassenlehrpersonen mit einer Lektion pro Woche durch eine Funktionsanstellung für Klassenlehrkräfte von fünf Beschäftigungsgradprozenten pro Klasse und eine zusätzliche Funktionszulage von 300 Franken pro Monat und pro Klasse ersetzt. Die Funktion der Klassenlehrpersonen für die Volksschulstufe wird neu systematisch gleich geregelt wie auf der Sekundarstufe II. Der Umfang der Beschäftigungsprozente wird deshalb im Pool für Spezialaufgaben festgelegt. Für Funktionen, die aus dem Pool für Spezialaufgaben finanziert werden, sind die Aufgaben in einer Stellenbeschreibung (Stellenbeschrieb Klassenlehrperson/ Stellenbeschrieb Mentorat) festzuhalten (Anhang 4 LAV).
Gegebenenfalls sind die bisherigen Anstellungsverfügungen anzupassen.
Schulleitungspool, Pool für Spezialaufgaben
Schulleitungspool
Schulleitungen tragen eine grosse Verantwortung in der Schule. Sie sind zuständig für die Personalführung, die pädagogische Leitung, die Qualitätsentwicklung und -evaluation, die Organisation und Administration sowie die Informations- und Öffentlichkeitsarbeit.
Die Ressourcen für die Schulleitung werden im sogenannten Schulleitungspool abgegolten.
Volksschulen | Berufsfachschulen | |
---|---|---|
Festlegung des Pools | In Beschäftigungsgradprozenten | In Beschäftigungsgradprozenten oder Franken |
Höhe des Pools | Abhängig von
| Abhängig von
|
Berechnung | Schulleitungspool in BG-%= A * 0.062 + B * 0.106 + C * 0.194
| Schulleitungspool in BG-%= A * 0.05 + B * 0.14 + C * 0.20 + 15
|
Anpassung | Eine Anpassung der Beschäftigungsgradprozente des Schulleitungspools erfolgt auf Beginn des neuen Schuljahres, wenn der Schulleitungspool folgende Bandbreiten über- bzw. unterschreitet. Grundlage ist das Formelergebnis, exkl. mathematische Rundung:
| Die Pools werden während der Vereinbarungsdauer angepasst, wenn die Abweichung vom vereinbarten Poolwert mehr als 10 Prozent beträgt. |
Besonderes |
| |
Zusätzliche Informationen | Anhang 4 zu den Artikeln 91 und 92 LAV | MBA Vorgabe für Berufsfachschulen zur Poolberechnung MBA Vorgabe Anstellungsbedingungen von Schulleitungsmitgliedern |
Pool für Spezialaufgaben
Im Rahmen des Berufsauftrags wenden Lehrpersonen rund zwölf Prozent ihrer Jahresarbeitszeit für die Mitarbeit und Zusammenarbeit an einer Schule auf. Sie wirken so an der Zielerreichung, der Organisation und der Administration mit und damit verbunden an der Qualitätsentwicklung der Schule mit. Nebst diesen in der Jahresarbeitszeit enthaltenen Pflichten, müssen in einer Schule weitere Spezialaufgaben erfüllt werden.
Der Pool für Spezialaufgaben steht den Schulleitungen als Instrument zur Verfügung, um Lehrpersonen für die Erfüllung jener Spezialaufgaben, die im Interesse der gesamten Schule liegen, aber nicht innerhalb des Berufsauftrags erfüllt werden können, zu entschädigen. Die Schulleitungen können den Pool für die Spezialaufgaben den lokalen Bedürfnissen und Prioritäten der Schule entsprechend einsetzen. Sie definieren eigenständig, welche Aufgaben in welchem Umfang abgegolten werden und umschreibt diese in einer Stellenbeschreibung (Stellenbeschrieb Klassenlehrperson/ Stellenbeschrieb Mentorat).
| Volksschulen | Schulen Sek II |
---|---|---|
Festlegung des Pools | In Beschäftigungsgradprozenten | In Beschäftigungsgradprozenten |
Höhe/Berechnung des Pools | Der Pool für Spezialaufgaben beträgt 60 Prozent des Schulleitungspools. | Berufsschulen: Der Pool für Spezialaufgaben beträgt 75 Prozent des Schulleitungspools. Gymnasien: Der Pool für Spezialaufgaben berechnet sich in Abhängigkeit des Schulleitungspools. |
Klassenlehrkräfte | Zur Abgeltung der Klassenlehrerfunktion wird der Pool für Spezialaufgaben um 5 % pro Klasse erhöht. | |
Mentoring
| Zur Abgeltung der Unterstützung von berufseinsteigenden und wiedereinsteigenden Lehrkräften wird der Pool für Spezialaufgaben erhöht:
Weitere Informationen zum Mentoring finden Sie hier. | |
Besonderes | Das Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung kann den Pool für Spezialaufgaben bei Schulen vergrössern, wenn diese den Unterricht in einer anderen Landessprache durchführen oder einen Klassenaustausch in einer anderen Landessprache organisieren. |
Sonderpool
Für Aufgaben, die keinem bestehenden Pool zugeordnet werden können, kann ein zeitlich befristeter Sonderpool in Beschäftigungsgradprozenten bewilligt werden. Bei Volksschulen erfolgt die Bewilligung durch das Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung, für die Sekundarstufe II und die höheren Fachschulen durch das Mittelschul- und Berufsbildungsamt.
LAV Art. 89 Schulleitung
1 Die Schulleitung ist verantwortlich für die Leitung der Schule oder des Kindergartens. Diese umfasst insbesondere
a die Personalführung,
b die pädagogische Leitung,
c die Qualitätsentwicklung und -evaluation,
d die Organisation und Administration,
e die Informations- und Öffentlichkeitsarbeit.
2 Weitere Aufgaben und Kompetenzen der Schulleitungen werden durch die besondere Gesetzgebung geregelt.
LAV Art. 90 Spezialaufgaben
1 Spezialaufgaben im Interesse der gesamten Schule, die nicht Bestandteil des Berufsauftrags nach Artikel 17 LAG sind, sind insbesondere Fachaufgaben.
2 Die Schulleitung umschreibt die Spezialaufgaben in Stellenbeschreibungen.
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LAV Art. 91 Leitungspools
1 Für die Erfüllung der Schulleitungsaufgaben in der Volksschule besteht ein Schulleitungspool in Beschäftigungsgradprozenten. Für die Leitung des Spezialunterrichts in der Volksschule besteht ein separater Pool.
2 Die Vorgaben zur Berechnung sowie die Grundsätze zur Nutzung und Verteilung der den Pools zugewiesenen Ressourcen werden in Anhang 4 festgelegt.
3 Die zuständige Stelle der Bildungs- und Kulturdirektion legt den Schulleitungspool sowie den Pool für die Leitung des Spezialunterrichts fest.
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LAV Art. 92 Pool für Spezialaufgaben
1 Für die Erfüllung von im Interesse der gesamten Schule liegenden Spezialaufgaben besteht ein Pool für Spezialaufgaben in Beschäftigungsgradprozenten.
1a Der Pool für Spezialaufgaben berechnet sich in Abhängigkeit des Schulleitungspools.
1b Er wird erhöht
a zur Abgeltung der Tätigkeit als Klassenlehrkraft, wobei die Zulage gemäss Artikel 36b nicht darunter fällt,
b zur Abgeltung der Unterstützung von berufseinsteigenden und wiedereinsteigenden Lehrkräften,
c für Unterricht in der anderen Landessprache als der Unterrichtssprache oder für einen Klassenaustausch in einer anderen Landessprache.
2 Die weiteren Vorgaben zur Berechnung sowie die Grundsätze zur Nutzung und Verteilung der dem Pool für Spezialaufgaben zugewiesenen Ressourcen werden in Anhang 4 festgelegt.
3 Die zuständige Stelle der Bildungs- und Kulturdirektion legt den Pool für Spezialaufgaben fest.
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LAV Art. 92a
1 Für die Erfüllung von Schulleitungs- und Spezialaufgaben bestehen Pools in Franken oder in Beschäftigungsgradprozenten.
2 Die Vorgaben zur Berechnung sowie die Grundsätze zur Nutzung und Verteilung der den Pools zugewiesenen Ressourcen werden in der besonderen Gesetzgebung festgelegt.
3 Die zuständige Stelle der Bildungs- und Kulturdirektion legt die Pools fest.
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LAV Art. 92a
1 Für die Erfüllung von Schulleitungs- und Spezialaufgaben bestehen Pools in Franken oder in Beschäftigungsgradprozenten.
2 Die Vorgaben zur Berechnung sowie die Grundsätze zur Nutzung und Verteilung der den Pools zugewiesenen Ressourcen werden in der besonderen Gesetzgebung festgelegt.
3 Die zuständige Stelle der Bildungs- und Kulturdirektion legt die Pools fest.
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LAV Art. 93 … *
* Dieser Inhalt wurde aufgehoben. Weitere Informationen finden Sie in der Änderungstabelle unter https://www.belex.sites.be.ch/frontend/versions/1790
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LAV Art. 94 ...
1 Für Aufgaben, die nicht einem Pool gemäss Artikel 91 bis 92a zugeordnet werden können, kann zeitlich befristet ein Sonderpool in Beschäftigungsgradprozenten bewilligt werden
a für die Volksschule durch das Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung,
b für die Sekundarstufe II und die höheren Fachschulen durch das Mittelschul- und Berufsbildungsamt.
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Datei | Geändert | |
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PDF-Datei 02.02_Pool_für_Spezialaufgaben_Empfehlungen.pdf | 17.04.2020 by APD, Content Management | |
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Microsoft Excel Tabelle 02.03_Berechnung_Schulleitungspool_Pool_für_Spezialaufgaben_2024_25.xlsx | 14.06.2024 by APD, Content Management | |
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PDF-Datei 02.04_LAV_Anhang_4.pdf | 15.07.2024 by APD, Content Management | |
Stichwörter |
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PDF-Datei 02.06_Allgemeinverfügung_Sonderpool_integrative_Sonderschulung_2023-2026.pdf | 17.11.2023 by APD, Content Management | |
Stichwörter |
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PDF-Datei 02.07_Allgemeinverfügung_Sonderpool_Spezialaufgabe Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit Schutzstatus S_(gültig bis 31. Juli 2025).pdf | 17.11.2023 by APD, Content Management | |
Stichwörter |
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PDF-Datei Orientierungshilfe Stellenbeschreibung Funktion Klassenlehrperson.pdf | 15.03.2024 by APD, Content Management | |
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PDF-Datei Orientierungshilfe Stellenbeschreibung Funktion Mentorate.pdf | 15.03.2024 by APD, Content Management | |
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