Case Management
Die Bildungs- und Kulturdirektion bietet Lehrpersonen, die aufgrund von Krankheit für längere Zeit arbeitsunfähig sind, ein sogenanntes Case Management an. Das Ziel des Case Managements liegt in einer raschen Wiederintegration der krankgeschriebenen Lehrpersonen in den Arbeitsprozess. Erreicht werden soll dies durch Begleitung und Unterstützung zu einem frühen Zeitpunkt. So pflegt eine sogenannte Case Managerin resp. ein Case Manager regelmässigen Kontakt mit der Lehrperson und begleitet sie während der gesamten Zeit der Wiedereingliederung.
Ablauf Case Management bei Krankheit
Nach Eingang der Krankmeldung nimmt das Case Management schriftlich mit der betroffenen Lehrperson Kontakt auf. Die Lehrperson erhält mit diesem Schreiben Informationen über das Verfahren des Case Managements sowie einen Fragebogen zum Ausfüllen. Erweist sich aufgrund der Angaben im Fragebogen sowie aus einem allfälligen telefonischen Gespräch eine Zuweisung ins Case Management als sinnvoll, kontaktiert eine Case Managerin oder ein Case Manager die Lehrperson wie auch die Schulleitung.
Die Lehrperson, die Schulleitung sowie der behandelnde Arzt definieren daraufhin gemeinsam Eingliederungsmassnahmen, die sich am Gesundheitszustand der Lehrperson orientieren. Die Massnahmen werden in Vereinbarungen festgehalten und haben verbindlichen Charakter.
Während des Wiedereingliederungsprozesses pflegt die Case Managerin oder der Case Manager regelmässigen Kontakt mit der betroffenen Lehrperson, fungiert gleichzeitig auch als Bindeglied zwischen den Schulleitungen, Anstellungsbehörden, der Abteilung Personaldienstleistungen und allenfalls den Schulinspektoraten. Schliesslich steht die Fachperson des Case Managements in Kontakt mit den behandelnden Ärzten, Taggeldversicherern und der zuständigen IV-Stelle.
Die Begleitung durch das Case Management endet, sobald einer der folgenden Fälle eintritt;
- Die Lehrperson kehrt erfolgreich in den Berufsalltag zurück.
- Die Arbeitsunfähigkeit der Lehrperson sinkt unter 25 Prozent oder unter sieben Lektionen.
- Die Lehrperson tritt infolge Pensionierung oder Kündigung aus dem Schuldienst aus.
- Die Lohnfortzahlung endet.
- Die Anstellung war befristet und endet.
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