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Massgebend für die Eröffnung oder Schliessung von Schulklassen sind die Richtlinien für die Schülerzahlen. Gestützt auf das Volksschulgesetz beschliessen die Gemeinden über die Schaffung oder Aufhebung von Kindergarten-, Primar-, Real- und Sekundarklassen, zur Führung von Klassen der Basisstufe und des Cycle élémentaire sowie zur Führung von Mehrjahrgangsklassen Kindergarten mit ersten Schuljahren der Primarstufe. Diese Beschlüsse unterliegen der Genehmigung durch die zuständige Stelle der Bildungs- und Kulturdirektion, dem Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung (AKVB).
Gut zu wissen: Ablauf
15. September: Eingabefrist "Angaben zur Schulplanung" durch die Schulleitung an das zuständige Schulinspektorat
bis Ende Oktober: Überprüfung der Angaben zur Schulplanung durch das Schulinspektorat, anschliessend Feedback an die Schulleitung
Oktober / November: Herbstkonferenz: Information über Planungsgrundlagen für nächstes Schuljahr
Bis 1. Dezember: Änderungen Pensenmeldung für das 2. Semester
bis Ende Dezember: Ev. Planungsgespräch: Schulleitung, Schulkommission, Schulinspektorat
Januar bis März: Entwurf Pensenplanung zuhanden des Schulinspektorats (bis spätestens eine Woche vor Pensengespräch). Anschliessende Überprüfung durch Schulinspektorat und Pensenverhandlung Schulinspektorat mit Schulleitung und Schulkommission.
Bis 1. Juni: Pensenmeldung 1. Semester (inklusive Beilage); ePM
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