Die Arbeitszeit der Lehrerinnen und Lehrer ist als Jahresarbeitszeit zu verstehen. Sie setzt sich aus der Unterrichtszeit sowie der sogenannten unterrichtsfreien Zeit zusammen. Der Beschäftigungsgrad der Lehrpersonen wird durch die Anzahl Wochen oder Jahreslektionen berechnet. Abhängig von Schultyp und -stufe unterscheidet sich die Anzahl Wochen- oder Jahreslektionen, die einem Beschäftigungsgrad von 100 Prozent entsprechen. Der Beschäftigungsgrad ist massgebend für die Bestimmung des individuellen Gehalts. Für Schulleitungen gilt das Arbeitszeitmodel der Jahresarbeitszeit. Der Beschäftigungsgrad wird in Prozenten festgehalten und ist massgebend für die Bestimmung des individuellen Gehalts.
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