Frage | Kann die Probezeit einvernehmlich verlängert werden? |
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Antwort | Wurde nicht bereits die Maximaldauer von sechs Monaten als Probezeit vereinbart bzw. verfügt, kann die Anstellungsbehörde im Einvernehmen mit der Lehrperson diese nachträglich schriftlich verlängern. Eine einvernehmliche Verlängerung der Probezeit ist jedoch nur bis zur Maximaldauer von insgesamt sechs Monaten möglich. Darüber hinaus ist eine Verlängerung nicht zulässig, selbst wenn die Lehrperson zustimmt. |
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