Die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV/IV) ist eine allgemeine und obligatorische Volksversicherung, die alle Personen umfasst, die in der Schweiz wohnen oder erwerbstätig sind. Sie stellt die erste Säule des Drei-Säulen-Prinzips des Schweizerischen Sozialversicherungssystems und damit den bedeutendsten Pfeiler der Alters- und Hinterlassenenvorsorge in der Schweiz dar.
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