Wartungsarbeiten am 13.06.2024 von 10.00 - 16.00 Uhr - Travaux de maintenance le 13.06.2024 de 10h00 à 16h00

PV Art. 142        Unabhängige Arbeitsverhältnisse

1 Mit den Jobsharing-Partnerinnen und -Partnern werden separate, voneinander unabhängige Arbeitsverhältnisse begründet. Dienstrechtlich sind sie den teilzeitlichen Arbeitsverhältnissen gleichgestellt.

2 In einer Zusatzvereinbarung sind insbesondere zu regeln: Arbeitszeiten, Arbeitsplatz, Aufgabenteilung mit gemeinsamer oder getrennter Verantwortung, Stellvertretung sowie Voraussetzungen zur Beendigung des Jobsharing.

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