Lehrpersonen haben im Zusammenhang mit der Geburt des eigenen Kindes oder mit einer Adoption eines Kindes Anspruch auf Urlaub. So stehen einer Lehrerin 16 Wochen bezahlter Mutterschaftsurlaub bei 100% Lohnfortzahlung zu. Der Vaterschafts- wie auch der Adoptionsurlaub betragen jeweils zehn Tage. Auf Gesuch hin kann der Urlaub im Zusammenhang mit der Geburt resp. einer Adoption um einen unbezahlten Urlaub von maximal einem halben Jahr verlängert werden.
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