Mit dem Vollenden des 65. Lebensjahr einer Lehrperson endet deren Anstellungsverhältnis auf Ende des jeweiligen Schulsemesters. Pensionierte Lehrpersonen können für jeweils höchstens ein Jahr befristet angestellt werden. Die bisherige Beschränkung, dass eine Anstellung bis zum Ende des Semesters möglich ist, in dem die Lehrperson das 70. Altersjahr erreicht, ist aufgehoben.
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