Anstellung von Fachreferentinnen und -referenten
Bei einer Fachreferentin oder einem Fachreferenten handelt es sich um eine von extern beigezogene Person zur Vermittlung von Spezialkenntnissen in einem bestimmten Sach- oder Aufgabengebiet ohne Stellvertretungsfunktion. Sie wird von der Schulleitung angestellt.
Nachfolgende Tabelle fasst die Anstellungsbedingungen von Fachreferierenden zusammen:
Betrifft... | bei Fachreferierenden | Bemerkungen |
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Entschädigung | Die Entschädigung erfolgt im ((LINK)) Einzellektionenansatz | Ferien- und Feiertagsentschädigung sowie das 13. Monatsgehalt sind im Ansatz anteilsmässig enthalten. |
Betreuungszulagen oder Gehaltsausrichtung bei Mutterschaft, während Militär-, Zivilschutz- und Zivildienst sowie bei Krankheit oder Unfall | Kein Anspruch |
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Probezeit | Bei Anstellungen von Fachreferierenden gibt es keine Probezeit. |
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Auflösung des Anstellungsverhältnisses | Anstellungsverhältnisse können wie folgt aufgelöst werden: - Im ersten Monat: durch die fachreferierende Person oder durch die Schulleitung auf den nächsten Tag - Ab dem zweiten Monat: mit einer beidseitigen Kündigungsfrist von sieben Tagen - Ab dem sechsten Monat: mit einer Kündigungsfrist von einem Monat auf das Ende eines Monats. |
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