Wartungsarbeiten am 13.06.2024 von 10.00 - 16.00 Uhr - Travaux de maintenance le 13.06.2024 de 10h00 à 16h00

PV Art. 10        Zweck und Inhalt

1 Der Stellenplan dient der Steuerung und Überwachung des Personalaufwands und des Personalbestands.

2 Er umfasst insbesondere die Funktion, die Gehaltsklasse und den Beschäftigungsgrad aller Stellen.

3 Er wird nach den Vorgaben des Regierungsrates und der Justizverwaltungsleitung ausgestaltet und geführt.

4 Soweit keine Planstellen vorhanden sind, bewirtschaftet die zuständige Stelle der Bildungs- und Kulturdirektion bzw. der Direktion für Inneres und Justiz folgende Stellen im Rahmen der bewilligten Mittel gemäss der besonderen Gesetzgebung:

a Stellen an kantonalen Einrichtungen (mit oder ohne Volksschule), die ambulante und stationäre Leistungen für Kinder mit besonderem Förder- und Schutzbedarf erbringen,

b Stellen an Schulen der Sekundarstufe II,

c Stellen an höheren Fachschulen.

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