Wartungsarbeiten am 13.06.2024 von 10.00 - 16.00 Uhr - Travaux de maintenance le 13.06.2024 de 10h00 à 16h00

PV Art. 178        Entstehen der Rückzahlungspflicht

1 Die Rückzahlungspflicht entsteht, wenn die betroffene Person die Ausbildung aus privaten Gründen abbricht oder während der Ausbildung oder nach deren Abschluss innerhalb einer bestimmten Frist aus dem Kantonsdienst austritt.

1a Wird das Arbeitsverhältnis durch Tod beendet, entsteht keine Rückzahlungspflicht. 

2 Artikel 181 bleibt vorbehalten.

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