PV Art. 24 Beendigung
1 Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf der Amtsdauer. Vorbehalten bleiben Artikel 14 PG und die Wiederwahl.
2 Hauptamtliche Behördenmitglieder, die während der Amtsdauer zurücktreten wollen, haben mindestens drei Monate vor dem gewünschten Austrittstermin bei der Aufsichtsbehörde den Rücktritt einzureichen. Sie entscheidet über dessen Annahme.
3 Der Rücktritt ist nur auf Ende eines Monats zulässig.
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