Fällt eine Lehrperson aufgrund eines Unfalls aus, ist sie verpflichtet, die Schulleitung umgehend darüber zu informieren. In jedem Fall, auch bei Bagatellunfällen ohne Abwesenheitsfolge, muss die elektronische Unfallmeldung ausgefüllt werden. Bei Abwesenheiten länger als drei Tage ist ein Arztzeugnis erforderlich. Lehrpersonen, die unfallbedingt ausfallen, erhalten eine Gehaltsfortzahlung.
Wichtige Links und Formulare
Erfassung von Schadensmeldungen und Bagatellunfallmeldungen (elektronische Unfallmeldung)
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