Frage | Darf ich trotz meiner Arbeitsunfähigkeit das Anstellungsverhältnis selber kündigen? |
---|---|
Antwort | Ja. Die Sperrfristen sind nicht anwendbar, wenn der/die betroffene Mitarbeiter/in selbst kündigt. |
Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern
Amt für zentrale Dienste
Abteilung Personaldienstleistungen
Sulgeneckstrasse 70
3005 Bern
Tel. +41 31 633 83 12
© 2025 Kanton Bern
This page has no comments.