Wartungsarbeiten am 13.06.2024 von 10.00 - 16.00 Uhr - Travaux de maintenance le 13.06.2024 de 10h00 à 16h00

LAG Art. 34        Inkrafttreten

1 Der Regierungsrat bestimmt den Zeitpunkt des Inkrafttretens. Im Inkraftsetzungsbeschluss sind die aufgehobenen Bestimmungen des Gesetzes über die Lehrerbesoldung zu bezeichnen.

2 Die Inkraftsetzung kann zeitlich gestaffelt erfolgen.

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