Wartungsarbeiten am 13.06.2024 von 10.00 - 16.00 Uhr - Travaux de maintenance le 13.06.2024 de 10h00 à 16h00

PV Art. T1-1        

1 Alle 25 Tage übersteigenden Ferienguthaben und die gesamten Überzeitguthaben der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind durch Auszahlung, Kompensation innert drei Jahren oder durch Übertragung auf das Langzeitkonto abzubauen.

2 Diese Guthaben werden per 31. Dezember 2006 individuell ausgewiesen.

3 Die Betroffenen teilen ihrer Organisationseinheit bis am 31. März 2007 verbindlich mit, auf welche Weise (Abs. 1) sie ihr Guthaben abzubauen wünschen.

4 Die Amtsvorsteherinnen und Amtsvorsteher legen unter angemessener Berücksichtigung der persönlichen Bedürfnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der dienstlichen Interessen abschliessend fest, auf welche Art der Abbau zu erfolgen hat.

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