Wie jedes Jahr werden wir im Juni den Schulleitungen die Umfrage zur Erhebung der Guthaben aus der individuellen Pensenbuchhaltung (IPB) zustellen. Die Erhebung dient der Quantifizierung der per 31. Juli 2025 vorhandenen IPB-Guthaben, u.a. zur Bildung der erforderlichen Rückstellungen für den Jahresabschluss des Kantons Bern. Wie Sie dem Informationsschreiben zur Bearbeitung der SAP-ePM für das 1. Semester des Schuljahres 2025/26 entnehmen konnten, wird die Altersentlastung (AE) ab dem kommenden Schuljahr im Hinblick auf die flächendeckende Einführung der SAP-integrierten IPB/AE-Konti auf das Schuljahr 2026/27 neu dargestellt bzw. berechnet. 15 Schulen werden die SAP-integrierte IPB bereits im Schuljahr 2025/26 erproben. Die Änderungen in der SAP-ePM wirken sich aber auch auf die Nichtpilotschulen aus, konkret auch auf die IPB-Buchungen im Formular «Individuelle Pensenbuchhaltung und Altersentlastungskonto (IPB-/AE-Konto)». Für die Nichtpilotschulen wurde das Formular für das Übergangsjahr an die neue Erfassungsform in der SAP-ePM angepasst und kann ab sofort auf der WPGL (Individuelle Pensenbuchhaltung (IPB) - WPGL Kanton Bern) heruntergeladen werden. Wie in der SAP-ePM wird die Altersentlastung auch auf dem im IPB-Formular neu entsprechend dem prozentualen Anspruch (4, 8 oder 12%) separat ausgewiesen und nicht mehr in den Beschäftigungsgrad integriert. Der Gesamtsaldo entsteht somit neu aus dem geäufneten Guthaben ohne Altersentlastungen. Auch im Register «Einzellektionen erfassen» bzw. «Bezug AE als Urlaub» erfolgen Buchungen auf dem IPB-Formular neu ohne Aufrechnung der Altersentlastung. Für den Übertrag vom Schuljahr 2024/25 auf das Schuljahr 2025/26 verwenden Sie wie bisher die Werte der Ziffer 3.1 des IPB-Formulars. Beachten Sie bitte, dass sich beim Übertrag bei Lehrpersonen, welche bereits im Schuljahr 2024/25 Anspruch auf eine Altersentlastung hatten, der Wert der Lektionen in Ziffer 3.3 des IPB-Formulars durch die neue Berechnungsart auch verändern wird. Da die Anzahl Lektionen neu ohne Berücksichtigung der Altersentlastung berechnet werden, erhöht sich die Anzahl Lektionen in Ziffer 3.3 des neuen IPB-Formulars entsprechend. Für BG-Anstellungen ändert sich an der Berechnung der Tage hingegen nichts, da für solche Anstellungen bereits nach bisheriger Methode nur die Altersentlastung geäufnet werden konnte. Beispiele zum Ausfüllen des IPB-Formulars finden Sie auch auf unserer WPGL unter der Rubrik «Arbeitsunterlagen» (Individuelle Pensenbuchhaltung (IPB) - WPGL Kanton Bern). Bei Fragen zum Ausfüllen des IPB-Formulars kontaktieren Sie uns bitte via Kontaktformular. Wir bitten darum, dass die IPB-Saldi der beendeten Anstellungen jeweils zeitnah saldiert werden. Dies ist notwendig, damit die Zahlungen schnellstmöglich erfasst und ausbezahlt werden können. |