GrundsätzlichesRückerstattungen sind im Rahmen folgender Weiterbildungen möglich: Individuelle Weiterbildungen Individuelle, von Lehrpersonen oder Schulleitenden absolvierte Weiterbildungen, Sprachaufenthalte oder bezahlte Bildungsurlaube mit einem individuellen Studienprogramm. - Beantragung via Online-Formular durch jene Person, welche die Weiterbildung absolviert hat
Facherweiterungen (Erweiterungsdiplome) Facherweiterungen, welche an der Pädagogischen Hochschule Bern (PHBern) besucht werden. - Beantragung via Online-Formular durch jene Person, welche die Facherweiterung besucht
Schulinterne Weiterbildungen Von Schulleitungen organisierte schulinterne Weiterbildungen. Bis 31.12.2018: Fremdsprachenkompetenz im Rahmen von Passepartout Von Lehrpersonen oder Schulleitenden absolvierte Französisch- oder Englischweiterbildungen, welche bis am 31.12.2018 mit einem international anerkannten Sprachdiplom Niveau B2 oder höher abgeschlossen wurden. Warnung |
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Gesuche um Rückerstattung der Kosten für individuelle Weiterbildungen können erst nach Abschluss der Weiterbildung eingereicht werden. Dies gilt auch für mehrjährige Weiterbildungen. Jährliche Rückerstattungen sind ausschliesslich bei mehrjährigen, schulinternen Weiterbildungen möglich. Die Rückerstattung der Studiengebühr für das Absolvieren einer Facherweiterung kann beantragt werden, sobald die Immatrikulationsbestätigung für das jeweilige Semester vorliegt. |
Beantragung, Prüfung und BewilligungIndividuelle Weiterbildungen von Lehrpersonen - Gesuchseinreichung durch Lehrperson via Online-Formular
- Prüfung durch pensenmeldungsverantwortliche Person
- Gesuche von Lehrpersonen werden durch die zuständigen pensenmeldungsverantwortlichen Personen (PV) geprüft. In der Regel handelt es sich hierbei um die Schulleitungen. Die pensenmeldungsverantwortliche Person prüft, ob sämtliche Bewilligungskriterien erfüllt sind. Dazu zählen unter anderem das Vorhandensein des dienstlichen Interesses, die Höhe der geltend gemachten Kosten sowie das Vorliegen der benötigten Belege.
- Weitere Informationen zur Prüfung von Rückerstattungsgesuchen finden Sie in unserer Benutzeranleitung für Pensenmeldungsverantwortliche
- Bewilligung oder Ablehnung durch das AKVB
- Rückerstattung via PERSISKA (ausgenommen Lehrpersonen kantonale Sonderschulen: Rückerstattung via Banküberweisung)
Individuelle Weiterbildungen von Pensenmeldungsverantwortlichen/Schulleitungen - Gesuchseinreichung durch PV/Schulleitung via Online-Formular
- Prüfung und Bewilligung oder Ablehnung durch das AKVB
- Rückerstattung via PERSISKA (ausgenommen PV/Schulleitende kantonale Sonderschulen: Rückerstattung via Banküberweisung)
Facherweiterungen (Erweiterungsdiplome) von Lehrpersonen und PV/Schulleitungen - Gesuchseinreichung via Online-Formular
- Prüfung und Bewilligung oder Ablehnung durch das AKVB
- Rückerstattung via PERSISKA (ausgenommen Lehrpersonen und PV/Schulleitende kantonale Sonderschulen: Rückerstattung via Banküberweisung)
Schulinterne Weiterbildungen - Gesuchseinreichung durch PV/Schulleitung via Backend Rückerstattungen Weiterbildung
- Prüfung und Bewilligung oder Ablehnung durch das AKVB
Rückerstattung via Banküberweisung an Schule, Gemeinde oder Schulleitung Info |
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Gut zu wissen: Zugriff auf Backend mittels ePM-Login Erweitern |
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Die Prüfung der Rückerstattungsgesuche von Lehrpersonen sowie die Beantragung von Rückerstattungen für schulinterne Weiterbildungen erfolgen durch die Pensenmeldungsverantwortlichen (i.d.R. Schulleitungen) im Backend Rückerstattungen Weiterbildung. Um auf das Backend zuzugreifen, melden Sie sich bitte unter https://www.erz.be.ch/loginrewb mit Ihrem ePM-Login an. |
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Maximale RückerstattungsbeiträgeAbhängig von der besuchten Weiterbildung gelten unterschiedliche maximale Rückerstattungsbeiträge. Für Beispiele sowie für die Berechnung bei mehrjährigen Weiterbildungen (Dauer länger als 1 Jahr und 5 Tage) bitten wir Sie, das jeweilige Merkblatt zu konsultieren (siehe Abschnitt «Arbeitsunterlagen»). Individuelle Weiterbildungen Individuelle Weiterbildung | Total Kursgeld inkl. Unterkunftskosten: | max. CHF 1'000.00 pro Person/Kalenderjahr* | Unterkunftskosten: | max. CHF 40.00 pro Nacht | Sprachaufenthalt | Total Kursgeld inkl. Unterkunftskosten | max. CHF 1'500.00 pro Person/Kalenderjahr* | Bezahlter Bildungsurlaub (Individuelles Studienprogramm) | Total Kursgeld inkl. Unterkunftskosten: | max. CHF 2'000.00 pro Bildungsurlaub |
*Massgebend für die Bestimmung des Bezugsjahres ist das Enddatum einer Weiterbildung. Facherweiterungen (Erweiterungsdiplome) Die Studiengebühr von CHF 750.00/Semester für das Absolvieren einer Facherweiterung wird für die Anzahl der besuchten Semester, jedoch für max. vier Semester rückerstattet (max. CHF 3'000.00/Facherweiterung). Schulinterne Weiterbildungen Der maximale jährliche Rückerstattungsbeitrag bemisst sich anhand der Anzahl Klassen einer Schulorganisationseinheit beziehungsweise anhand der Anzahl Schülerinnen und Schüler (SuS) im Einzugsgebiet eines Spezialunterrichtes. Bei unterjährigen Weiterbildungen ist das Enddatum relevant für die Bestimmung des Bezugsjahres. Schulleitungen: |
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| für Schulorganisationseinheiten | mit 1 bis 3 Klassen | max. CHF 1'000.00/Kalenderjahr |
| mit 4 bis 7 Klassen | max. CHF 5'000.00/Kalenderjahr |
| mit 8 bis 29 Klassen | max. CHF 10'000.00/Kalenderjahr |
| mit 30 und mehr Klassen | max. CHF 20'000.00/Kalenderjahr |
Leitungen Spezialunterricht: |
| im Einzugsgebiet* | mit bis zu 100 SuS | max. CHF 1'000.00/Kalenderjahr |
| mit 101 bis 500 SuS | max. CHF 2'000.00/Kalenderjahr |
| mit 501 bis 1’000 SuS | max. CHF 5'000.00/Kalenderjahr |
| mit 1'000 und mehr SuS | max. CHF 10'000.00/Kalenderjahr |
*Alle Schülerinnen und Schüler mit und ohne besondere Bedürfnisse
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