Wartungsarbeiten am 08.04.2024 von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr - Travaux de maintenance le 08.04.2024 de 17h00 à 19h00

Lehrpersonen und Schulleitende an öffentlichen Volksschulen, am Pädagogischen Zentrum für Hören und Sprache Münchenbuchsee HSM, am Schulheim Schloss Erlach sowie am Zentrum für Sozial- und Heilpädagogik Landorf Köniz und am Schlössli Kehrsatz, können von der Rückerstattung von Weiterbildungskosten profitieren. Rückerstattungen erfolgen für individuelle Weiterbildungen sowie für Facherweiterungen. Schulleitende können darüber hinaus die Übernahme der Kosten von schulinternen Weiterbildungen beantragen.

Grundsätzliches

Rückerstattungen sind im Rahmen folgender Weiterbildungen möglich:

Individuelle Weiterbildungen

Individuelle, von Lehrpersonen oder Schulleitenden absolvierte Weiterbildungen, Sprachaufenthalte oder bezahlte Bildungsurlaube mit einem individuellen Studienprogramm.

  • Beantragung via Online-Formular durch jene Person, welche die Weiterbildung absolviert hat

Facherweiterungen (Erweiterungsdiplome)

Facherweiterungen, welche an der Pädagogischen Hochschule Bern (PHBern) besucht werden.

  • Beantragung via Online-Formular durch jene Person, welche die Facherweiterung besucht

Schulinterne Weiterbildungen

Von Schulleitungen organisierte schulinterne Weiterbildungen.

Wichtig zu wissen: Rückerstattung der Kosten für individuelle Weiterbildungen

Gesuche um Rückerstattung der Kosten für individuelle Weiterbildungen können erst nach Abschluss der Weiterbildung eingereicht werden. Dies gilt auch für mehrjährige Weiterbildungen. Jährliche Rückerstattungen sind ausschliesslich bei mehrjährigen, schulinternen Weiterbildungen möglich. Die Rückerstattung der Studiengebühr für das Absolvieren einer Facherweiterung kann beantragt werden, sobald die Immatrikulationsbestätigung für das jeweilige Semester vorliegt.

Beantragung, Prüfung und Bewilligung

Individuelle Weiterbildungen von Lehrpersonen

  1. Gesuchseinreichung durch Lehrperson via Online-Formular
  2. Prüfung durch pensenmeldungsverantwortliche Person
    • Gesuche von Lehrpersonen werden durch die zuständigen pensenmeldungsverantwortlichen Personen (PV) geprüft. In der Regel handelt es sich hierbei um die Schulleitungen. Die pensenmeldungsverantwortliche Person prüft, ob sämtliche Bewilligungskriterien erfüllt sind. Dazu zählen unter anderem das Vorhandensein des dienstlichen Interesses, die Höhe der geltend gemachten Kosten sowie das Vorliegen der benötigten Belege.
    • Weitere Informationen zur Prüfung von Rückerstattungsgesuchen finden Sie in unserer Benutzeranleitung für Pensenmeldungsverantwortliche
  3. Bewilligung oder Ablehnung durch das AKVB
  4. Rückerstattung via PERSISKA (ausgenommen Lehrpersonen kantonaler Sonderschulen: Rückerstattung via Banküberweisung)

Individuelle Weiterbildungen von Pensenmeldungsverantwortlichen/Schulleitungen

  1. Gesuchseinreichung durch PV/Schulleitung via Online-Formular
  2. Prüfung und Bewilligung oder Ablehnung durch das AKVB
  3. Rückerstattung via PERSISKA (ausgenommen PV/Schulleitende kantonaler Sonderschulen: Rückerstattung via Banküberweisung)

Facherweiterungen (Erweiterungsdiplome) von Lehrpersonen und PV/Schulleitungen

  1. Gesuchseinreichung via Online-Formular
  2. Prüfung und Bewilligung oder Ablehnung durch das AKVB
  3. Rückerstattung via PERSISKA (ausgenommen Lehrpersonen und PV/Schulleitende kantonaler Sonderschulen: Rückerstattung via Banküberweisung)

Schulinterne Weiterbildungen

  1. Gesuchseinreichung durch PV/Schulleitung via Backend Rückerstattungen Weiterbildung
  2. Prüfung und Bewilligung oder Ablehnung durch das AKVB

Rückerstattung via Banküberweisung an Schule, Gemeinde oder Schulleitung

Gut zu wissen: Zugriff auf Backend mittels ePM-Login

Die Prüfung der Rückerstattungsgesuche von Lehrpersonen sowie die Beantragung von Rückerstattungen für schulinterne Weiterbildungen erfolgen durch die Pensenmeldungsverantwortlichen (i.d.R. Schulleitungen) im Backend Rückerstattungen Weiterbildung. Um auf das Backend zuzugreifen, melden Sie sich bitte mit Ihrem ePM-Login an.

Maximale Rückerstattungsbeiträge

Abhängig von der besuchten Weiterbildung gelten unterschiedliche maximale Rückerstattungsbeiträge. Für Beispiele sowie für die Berechnung bei mehrjährigen Weiterbildungen (Dauer länger als 1 Jahr und 5 Tage) bitten wir Sie, das jeweilige Merkblatt zu konsultieren (siehe Abschnitt «Arbeitsunterlagen»).

Individuelle Weiterbildungen

Individuelle Weiterbildung

Total Kursgeld inkl. Unterkunftskosten:

max. CHF 1'000.00 pro Person/Kalenderjahr*

Unterkunftskosten

max. CHF 40.00 pro Nacht

Sprachaufenthalt

Total Kursgeld inkl. Unterkunftskosten

max. CHF 1'500.00 pro Person/Kalenderjahr*

Bezahlter Bildungsurlaub (Individuelles Studienprogramm)

Total Kursgeld inkl. Unterkunftskosten

max. CHF 2'000.00 pro Bildungsurlaub

*Massgebend für die Bestimmung des Bezugsjahres ist das Enddatum einer Weiterbildung.

Facherweiterungen (Erweiterungsdiplome)

Die Studiengebühr von CHF 750.00/Semester für das Absolvieren einer Facherweiterung wird für die Anzahl der besuchten Semester, jedoch für max. vier Semester rückerstattet (max. CHF 3'000.00/Facherweiterung).

Schulinterne Weiterbildungen

Der maximale jährliche Rückerstattungsbeitrag bemisst sich anhand der Anzahl Klassen einer Schulorganisationseinheit beziehungsweise anhand der Anzahl Schülerinnen und Schüler (SuS) im Einzugsgebiet eines Spezialunterrichtes. Bei unterjährigen Weiterbildungen ist das Enddatum relevant für die Bestimmung des Bezugsjahres.

Schulleitungen



für Schulorganisationseinheiten

mit 1 bis 3 Klassen

max. CHF 1'000.00/Kalenderjahr


mit 4 bis 7 Klassen

max. CHF 5'000.00/Kalenderjahr


mit 8 bis 29 Klassen

max. CHF 10'000.00/Kalenderjahr


mit 30 und mehr Klassen

max. CHF 20'000.00/Kalenderjahr

Leitungen Spezialunterricht


im Einzugsgebiet*

mit bis zu 100 SuS

max. CHF 1'000.00/Kalenderjahr


mit 101 bis 500 SuS

max. CHF 2'000.00/Kalenderjahr


mit 501 bis 1’000 SuS

max. CHF 5'000.00/Kalenderjahr


mit über 1000 SuS

max. CHF 10'000.00/Kalenderjahr

*Alle Schülerinnen und Schüler mit und ohne besondere Bedürfnisse


Ihr Kontakt:

Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung (AKVB)

Sulgeneckstrasse 70

3005 Bern

Tel. +41 31 636 77 00

Kontakt per E-Mail

Kontaktformular

Rückerstattungswebseite: Rückerstattung Weiterbildung (be.ch)

LAV Art. 72        Übrige Weiterbildungsveranstaltungen

1 Für die übrigen Weiterbildungsveranstaltungen kann der Kanton je nach Massgabe des dienstlichen Interesses die Kosten für die Veranstaltungen sowie allfällige Stellvertretungskosten ganz oder teilweise übernehmen.

2 Die Bildungs- und Kulturdirektion kann für übrige Weiterbildungsveranstaltungen die Kostenübernahme direkt mit einer Institution vereinbaren, welche die entsprechenden Weiterbildungsveranstaltungen anbietet.

3 Besteht keine Vereinbarung gemäss Absatz 2, können Lehrkräfte an Schulen gemäss Artikel 2 Absatz 1 Buchstaben a bis c LAG ein Gesuch um ganze oder teilweise Übernahme der Kosten einreichen, wobei dem Gesuch die Stellungnahme der Schulleitung beizulegen ist:

a im deutschsprachigen Kantonsteil unterrichtende Lehrkräfte nach dem Besuch der Veranstaltung beim Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung und

b im französischsprachigen Kantonsteil unterrichtende Lehrkräfte vor dem Besuch der Veranstaltung bei der Pädagogischen Hochschule der Kantone Bern, Jura und Neuenburg.

4 Die Schulleitung kann für Weiterbildungsveranstaltungen des Lehrerkollegiums ein Gesuch um Übernahme der Kosten bei den in Absatz 3 genannten Stellen einreichen.

5 Bei Lehrkräften an Schulen gemäss Artikel 2 Absatz 1 Buchstaben e, g und h LAG, die Weiterbildungsveranstaltungen besuchen, für die keine Vereinbarung gemäss Absatz 2 besteht, entscheiden die Schulleitungen je nach Massgabe des dienstlichen Interesses über die ganze oder teilweise Übernahme der Kosten.

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