Frage | Darf die Schulleitung einer Lehrperson einen Kurzurlaub bewilligen, damit diese an ein Vorstellungsgespräch gehen kann? |
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Antwort | Nein, für ein Vorstellunggespräch darf kein bezahlter Kurzurlaub bewilligt werden, da dieses die Kriterien gemäss Gesetzgebung (Art. 49 Abs. 1 litt. c LAV) nicht erfüllt. Das Ereignis ist weder als dringend noch als verpflichtend zu verstehen. Die Lehrperson muss einen unbezahlten Urlaub beziehen, wenn sie die Abwesenheit nicht schulintern durch den Abtausch von Lektionen regeln kann. |
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