Frage | Ist die von mir ausgeübte Nebenbeschäftigung bewilligungspflichtig? |
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Antwort | Grundsätzlich müssen alle entschädigten Nebenbeschäftigungen gemeldet und von der Anstellungsbehörde bewilligt werden. Von dieser Regelung ausgenommen sind lediglich Tätigkeiten im Rahmen der Personalverbände sowie Tätigkeiten in Vereinen, wenn die Tätigkeit ehrenamtlich ist oder nur gegen ein bescheidenes Entgelt ausgeübt wird. |
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