Wartungsarbeiten am 13.06.2024 von 10.00 - 16.00 Uhr - Travaux de maintenance le 13.06.2024 de 10h00 à 16h00

LAG Art. 1        Gegenstand, ergänzendes Recht

1 Dieses Gesetz regelt die Anstellungsverhältnisse der Lehrkräfte an den in Artikel 2 genannten Institutionen und legt die Grundsätze für die Finanzierung fest.

2 Wo diesem Gesetz, seinen Ausführungsbestimmungen und der besonderen Gesetzgebung keine Regelung entnommen werden kann, findet die Personalgesetzgebung des Kantons Anwendung.

Kommentare

This page has no comments.