Wartungsarbeiten am 13.06.2024 von 10.00 - 16.00 Uhr - Travaux de maintenance le 13.06.2024 de 10h00 à 16h00

LAG Art. 23d        Meldepflicht der zuständigen Gehaltsauszahlungsstellen

1 Haben die zuständigen Gehaltsauszahlungsstellen Kenntnis von einem Entzug der Unterrichtsberechtigung, melden sie dies bei einem neuen oder bestehenden Anstellungsverhältnis der zuständigen Anstellungsbehörde oder dem zuständigen Organ.

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