Wartungsarbeiten am 08.04.2024 von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr - Travaux de maintenance le 08.04.2024 de 17h00 à 19h00

LAG Art. 23d        Meldepflicht der zuständigen Gehaltsauszahlungsstellen

1 Haben die zuständigen Gehaltsauszahlungsstellen Kenntnis von einem Entzug der Unterrichtsberechtigung, melden sie dies bei einem neuen oder bestehenden Anstellungsverhältnis der zuständigen Anstellungsbehörde oder dem zuständigen Organ.

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