Wartungsarbeiten am 13.06.2024 von 10.00 - 16.00 Uhr - Travaux de maintenance le 13.06.2024 de 10h00 à 16h00

PG Art. 57        Arbeitszeit und Arbeitszeitformen

1 Der Regierungsrat legt die Arbeitszeit und die Arbeitszeitformen durch Verordnung fest. Artikel 57a bleibt vorbehalten.

2 Der Regierungsrat ist insbesondere ermächtigt, dabei nach verschiedenen Personalkategorien zu unterscheiden und Ausnahmeregelungen zu treffen.

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