Wartungsarbeiten am 08.04.2024 von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr - Travaux de maintenance le 08.04.2024 de 17h00 à 19h00

PG Art. 57        Arbeitszeit und Arbeitszeitformen

1 Der Regierungsrat legt die Arbeitszeit und die Arbeitszeitformen durch Verordnung fest. Artikel 57a bleibt vorbehalten.

2 Der Regierungsrat ist insbesondere ermächtigt, dabei nach verschiedenen Personalkategorien zu unterscheiden und Ausnahmeregelungen zu treffen.

Kommentare

This page has no comments.